Welche Unterlagen Sie brauchen
Unabhängig davon, ob Sie ein Fahrzeug neu zulassen, ummelden oder abmelden möchten, brauchen Sie in den meisten Fällen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Firmenfahrzeugen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung (bei Neuzulassung oder Halterwechsel)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU), sofern das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
- Bei Abmeldung: die Kennzeichenschilder zur Entstempelung
Wenn Sie nicht persönlich zur Zulassungsstelle können, ist eine schriftliche Vollmacht für die bevollmächtigte Person notwendig, zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises.
Online-Zulassung (i-Kfz) vs. persönlich vor Ort
Seit einigen Jahren können bestimmte Vorgänge online über das Verfahren i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) erledigt werden – etwa die Außerbetriebsetzung oder in vielen Zulassungsbezirken auch die Wiederzulassung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs auf denselben Halter. Voraussetzung ist in der Regel ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und ein entsprechendes Lesegerät bzw. eine kompatible App.
Für eine Neuzulassung mit neuem Kennzeichen oder einen Halterwechsel ist meist weiterhin der persönliche Gang zur Zulassungsstelle nötig, da die Kennzeichenschilder plombiert werden müssen.
Ungefährer Kostenrahmen
Die genauen Gebühren legt jede Zulassungsstelle selbst fest, sodass es bundesweit Unterschiede gibt. Als grobe Orientierung:
| Vorgang | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Neuzulassung | ca. 26–40 € |
| Ummeldung (Halterwechsel) | ca. 20–30 € |
| Abmeldung | ca. 6–15 € |
| Wunschkennzeichen | zzgl. ca. 10–15 € |
Wenn Sie nicht selbst hin können
Gerade bei Firmenfahrzeugen oder wenn der Halter verhindert ist, übernimmt häufig eine andere Person den Behördengang. Damit das reibungslos klappt, muss die bevollmächtigte Person sich mit einer schriftlichen Vollmacht und ihrem eigenen Ausweis legitimieren können.