Reisekosten absetzen: Was Vielfahrer und Berufskraftfahrer wissen sollten

Veröffentlicht am 29. September 2026 · Kategorie: Steuer & Kosten

Verpflegungsmehraufwand: Pauschalen statt Einzelbelege

Wer beruflich unterwegs ist, kann für die Verpflegung nicht die tatsächlichen Kosten absetzen, sondern feste Pauschalen – unabhängig davon, was tatsächlich ausgegeben wurde. Maßgeblich ist die Dauer der Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte bzw. Wohnung an einem Kalendertag:

AbwesenheitsdauerPauschale
24 Stunden (ganzer Tag)28 €
An- oder Abreisetag bzw. mehr als 8 Stunden14 €
Diese Pauschalen gelten für Inland-Reisen und können sich durch Gesetzesänderungen anpassen. Prüfen Sie die aktuell gültigen Beträge, bevor Sie Ihre Steuererklärung erstellen.

Wichtig: Erhalten Sie vom Arbeitgeber eine Mahlzeit gestellt (z. B. Frühstück im Hotel inklusive), wird die Pauschale entsprechend gekürzt.

Übernachtungskosten

Übernachtungskosten können Sie in tatsächlicher Höhe absetzen, wenn Sie die Rechnung aufbewahren. Ohne Einzelnachweis ist grundsätzlich kein pauschaler Abzug für Übernachtungen vorgesehen – anders als bei der Verpflegung.

Kilometerpauschale

Nutzen Sie Ihr eigenes Fahrzeug für berufliche Fahrten, können Sie pro gefahrenem Kilometer eine Pauschale ansetzen (für PKW aktuell 0,30 € je Kilometer, sofern kein höherer tatsächlicher Aufwand nachgewiesen wird). Alternativ lassen sich die tatsächlichen Kosten geltend machen, wenn diese im Einzelnen nachgewiesen werden – das lohnt sich vor allem bei überdurchschnittlich hohen Fahrzeugkosten.

Was das Finanzamt als Nachweis verlangt

  • Datum, Zweck und Ziel jeder Dienstreise
  • Dauer der Abwesenheit (Uhrzeit von/bis)
  • Gefahrene Kilometer bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs
  • Belege für Übernachtung, Parkgebühren, Mautkosten oder sonstige Nebenkosten

Ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch ist dabei die einfachste Grundlage, um Kilometer und Reisedaten im Streitfall zweifelsfrei zu belegen – gerade wenn mehrere Dienstreisen pro Woche zusammenkommen.

Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt: Das Fahrtenbuch by Roadessa hält alle relevanten Angaben in einer Übersicht fest.